Regeln erleichtern das Miteinander und garantieren faire Bedingungen für alle Teilnehmenden des Kinderflohmarktes. Folgende Regeln gelten für den Kinderflohmarkt:
- Der Kinderflohmarkt ist für alle Churer Kinder von 1.Klasse bis 9. Klasse.
- Eine Anmeldung ist ab 31.März erforderlich.
Achtung: Die Platzzahl ist beschränkt.
- Die Teilnahme ist kostenlos.
- Die Kinder müssen selbst am Stand anwesend sein und verkaufen, eine Bezugsperson darf die Kinder beim Verkaufen unterstützen. Der Stand soll nicht vor Ende zusammengeräumt werden.
- Es dürfen nur gebrauchte Kindersachen verkauft werden. Bitte keine Lebensmittel verkaufen, sowie keine DVD’s und Computerspiele mit Altersbeschränkung 16+. Kleider dürfen nur punktuell verkauft werden.
- Die maximale Standbreite beträgt 2m. Es werden keine Tische etc. vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Decken, Sitzgelegenheiten, Regen- respektive Sonnenschutz wenn gewünscht selber mitbringen.
- Die Plätze werden ab 9.30 Uhr von der JUAR zugeteilt. Bitte vorgängig am «Infostand» auf dem Alexanderplatz anmelden.
- Aus Sicherheitsgründen (auf Anweisung der Polizei) ist das Befahren des Marktareals zum Ein- und Ausladen verboten. Es können die Parkhäuser am Bahnhof, Steinbockstrasse, Manor oder City Parkhaus benutzt werden.
- Nicht verkaufte Ware und den Abfall müssen wieder mit nach Hause genommen werden.
- Wir übernehmen keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust von persönlichem Eigentum.
- Die Anmeldung gilt als verbindlich. Aus Fairness gegenüber dem Veranstalter und den anderen Teilnehmenden bitten wir am Flohmarkt nach der Anmeldung zu erscheinen.
- Der Flohmarkt wird nur bei starkem Regen abgesagt. Infos über die Durchführung werden ab Freitagmittag, 8. Mai, auf www.jugendarbeitchur.ch publiziert.
