Flohmiregeln

Regeln erleichtern das Miteinander und garantieren faire Bedingungen für alle Teilnehmenden des Kinderflohmarktes. Folgende Regeln gelten für den Kinderflohmarkt:

  • Der Kinderflohmarkt ist für alle Churer Kinder von 1.Klasse bis 9. Klasse.
  • Eine Anmeldung ist ab 31.März erforderlich.
    Achtung: Die Platzzahl ist beschränkt.
  • Die Teilnahme ist kostenlos.
  • Die Kinder müssen selbst am Stand anwesend sein und verkaufen, eine Bezugsperson darf die Kinder beim Verkaufen unterstützen. Der Stand soll nicht vor Ende zusammengeräumt werden.
  • Es dürfen nur gebrauchte Kindersachen verkauft werden. Bitte keine Lebensmittel verkaufen, sowie keine DVD’s und Computerspiele mit Altersbeschränkung 16+. Kleider dürfen nur punktuell verkauft werden.
  • Die maximale Standbreite beträgt 2m. Es werden keine Tische etc. vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Decken, Sitzgelegenheiten, Regen- respektive Sonnenschutz wenn gewünscht selber mitbringen.
  • Die Plätze werden ab 9.30 Uhr von der JUAR zugeteilt. Bitte vorgängig am «Infostand» auf dem Alexanderplatz anmelden.
  • Aus Sicherheitsgründen (auf Anweisung der Polizei) ist das Befahren des Marktareals zum Ein- und Ausladen verboten. Es können die Parkhäuser am Bahnhof, Steinbockstrasse, Manor oder City Parkhaus benutzt werden.
  • Nicht verkaufte Ware und den Abfall müssen wieder mit nach Hause genommen werden.
  • Wir übernehmen keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust von persönlichem Eigentum.
  • Die Anmeldung gilt als verbindlich. Aus Fairness gegenüber dem Veranstalter und den anderen Teilnehmenden bitten wir am Flohmarkt nach der Anmeldung zu erscheinen.
  • Der Flohmarkt wird nur bei starkem Regen abgesagt. Infos über die Durchführung werden ab Freitagmittag, 8. Mai, auf www.jugendarbeitchur.ch publiziert.